Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personal Training
§ 1 Leistungsgegenstand
Stella Fibikar (nachfolgend „Dienstleister" genannt) verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Training
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch den Dienstleister oder einen qualifizierten Fitnesstrainer möglich.
§ 3 Sonstige Leistungen
Stella Fibikar steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Stella Fibikar.
§ 4 Haftung
Stella Fibikar schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Stella Fibikar haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von dem Dienstleister vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Einzelstunden werden jeweils am Monatsende abgerechnet. Die Pakete und das Kennenlernangebot werden vorschüssig berechnet. Der Klient erhält von Stella Fibikar eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Es gelten die in einem separaten Auftragsschreiben abgemachten Preismodelle.
§ 6 Sonstige Kosten
Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater oder Ähnliche, die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (zum Beispiel Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. Kauft Stella Fibikar im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Stella Fibikar.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich beziehungsweise unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
§ 8 Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Stella Fibikar können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 9 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von dem Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Geheimhaltung
Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von dem Dienstleister Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail.
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person beziehungsweise Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 12 Haftungsausschlusserklärung
Der Klient erklärt, dass er das Training mit Stella Fibikar freiwillig und auf eigene Verantwortung aufnimmt und durchführt. Er fühlt sich sowohl körperlich als auch geistig gesund und verpflichtet sich, Angaben bei der Anamnese wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie über die ihm bekannten Krankheiten selbstständig Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel oder Schmerzen jeglicher Art unterrichtet er sofort die Trainerin und bricht das Training gegebenenfalls ab.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juli 2026